Wann zahlen die Krankenkassen eine Zahnbehandlung im Ausland?
Zahnbehandlungen im Ausland sind eine gute Alternative für alle, die eine aufwendige Restauration der Zähne durchführen lassen müssen, für die gesetzliche Krankenkassen nicht vollständig aufkommen. Da die Kosten einer solchen Behandlung schnell in die Zehntausende Euro gehen und die Krankenkassen lediglich 60-70 Prozent des Betrags der günstigsten Behandlungsalternative bezahlen, bleibt ein großer Betrag am Patienten hängen. Gibt es keine Zusatzversicherung, machen viele Patienten entweder Abstriche bei der Qualität der Materialien oder suchen nach günstigeren Alternativen im Ausland.
Natürlich ist die Idee, für eine Behandlung ins Ausland zu fahren, nicht für jedermann eine Option. Um diesen Schritt überhaupt in Erwägung zu ziehen, ist es für die meisten Patienten unumgänglich, eine ganz klare Vorstellung der Kosten und des Reiseablaufes zu haben.
In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse sich an den Behandlungskosten einer Zahnbehandlung im Ausland beteiligt und welche Leistungen sie in der Regel verweigern.
Falls Sie einen Behandlungsplan von Ihrem deutschen Arzt vorliegen haben und wissen möchten, ob Sie bei einer Behandlung im Ausland Geld sparen können, kontaktieren Sie gerne einen unserer freundlichen Mitarbeiter.
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Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Steht bei Ihnen eine restaurative Zahnbehandlung an, gibt es ein paar Faktoren zu beachten.
Kassenleistungen bei einfachen Zahnbehandlungen
Viele Standard-Behandlungen beim Zahnarzt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen komplett. Dies sind zum Beispiel:
Die jährliche Zahnkontrolle
Entfernen von Zahnstein
Karies-Prophylaxe
Füllungen
Die Kosten werden vollständig übernommen, solange das Standardmaterial verwendet wird, welches meist das günstigste ist. Eine preisgünstige Füllung zum Beispiel unterscheidet sich wenig in der Haltbarkeit, dafür aber in der Optik (silber bei Amalgan, zahnfarben bei Inlays). Möchten Sie eine an Ihre Zahnfarbe angepasste Füllung, zahlen die Krankenkassen lediglich jenen Teil, den sie für dieselbe Füllung mit günstigerem Material bezahlen würden. Den Rest müssen Sie aus eigener Tasche oder gegebenenfalls über eine Zusatzversicherung bezahlen.
Meistens sind die Zuzahlungen bei einfachen Zahnbehandlungen noch recht gering, so dass sich eine medizinische Behandlungsreise ins Ausland nicht lohnt. Es sei denn, Sie wohnen an der Grenze und haben keine großen Anreise- oder Übernachtungskosten.
Kassenleistungen bei Zahnersatz
Für restaurative Zahnersatzbehandlungen fällt die begrenzte Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen deutlich mehr ins Gewicht. Die festgelegte Übernahme von 60 Prozent jener Kosten der einfachen Regelversorgung bedeutet dennoch eine hohe finanzielle Belastung, wenn eine große Behandlung nötig ist, oder Sie nicht das Standardmaterial benutzen möchten. Einfache Regelversorgung bedeutet auch hier wieder, dass Standardmaterialien und -verfahren verwendet werden. Waren Sie in den letzten 5 bzw. 10 Jahren jährlich bei der Prophylaxe, erhöht sich die Kostenübernahme durch die Krankenkasse auf 70 Prozent bzw. 75 Prozent. Aber eben nur für die festgelegte, günstige Behandlungsform.
Je nachdem, wie umfangreich die anstehende Behandlung ist, können die Kosten schnell in die Tausende oder Zehntausende Euro gehen. Ist das der Fall, ist es auf jeden Fall ratsam, sich mindestens eine Zweitmeinung vor Ort einzuholen. Dies ist sogar kostenlos möglich und ist garantiert objektiv, da der Zweitmeinungs-Zahnarzt diesen Patienten nicht selbst behandeln darf und daher keinen Anreiz hat, in einen Preiskampf einzusteigen.
Wenn Ihnen der Kostenvoranschlag zu hoch ist, können Sie den ausgearbeiteten Behandlungsplan einem qualifizierten Zahnarzt im Ausland zum Preisvergleich zukommen lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und vermitteln aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit nur die renommiertesten Zahnärzte aus verschiedenen Ländern.
Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für Zahnbehandlungen im Ausland?
Gesetzliche Grundlage für Kostenerstattung
Die gesetzliche Grundlage für die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen im Ausland ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Demnach haben gesetzlich Krankenversicherte auch im Ausland Anspruch auf Kostenerstattung, sofern die Behandlung medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Die Leistungen müssen dabei dem Umfang und der Qualität der Leistungen entsprechen, die in Deutschland üblich sind.
Bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird allerdings nicht der gesamte Rechnungsbetrag erstattet, sollte die Rechnung höher sein. Es gelten die in Deutschland üblichen Sätze und Höchstbeträge, die wie oben beschrieben bei der Berechnung der Erstattung berücksichtigt werden (60-70 Prozent der Regelleistung).
Holen Sie unbedingt vor der Behandlung die Genehmigung der Krankenkasse ein. Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte sich vorab genau über die Regelungen und Bedingungen informieren, da diese oft individuell gestaltet sind.
Voraussetzungen für Kostenerstattung
Um eine Kostenerstattung für Zahnbehandlungen im Ausland von der Krankenkasse zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen, können Sie mit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung rechnen. Die geplante Behandlung muss:
Medizinisch notwendig und sinnvoll sein
In Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden
Von einem zugelassenen Zahnarzt durchgeführt werden
Dem Umfang und der Qualität der Leistungen entsprechen, die in Deutschland üblich sind
Vorab durch die Krankenkasse genehmigt worden sein.
Hierbei kann es sein, dass die Krankenkasse nicht alle Kosten übernimmt oder dass ein Eigenanteil zu zahlen ist. Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte sich vorab individuell über die Regelungen und Bedingungen informieren.
Ausnahmen und Besonderheiten bei verschiedenen Krankenkassen
Es gibt verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können. Einige Krankenkassen können beispielsweise die Erstattung von Zahnbehandlungen im Ausland generell ausschließen oder nur in Ausnahmefällen ermöglichen. Andere Krankenkassen können bestimmte Leistungen, die in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind, im Ausland übernehmen, wie beispielsweise hochwertigen Zahnersatz oder Implantate. Außerdem kann es eine Einschränkung der Länder geben, in denen sich Patienten behandeln lassen können.
Auch der Umfang der Kostenerstattung kann bei verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich ausfallen, beispielsweise hinsichtlich der Höhe der erstattungsfähigen Kosten oder des Umfangs der übernommenen Leistungen. Es ist daher ratsam, sich vorab gründlich über die Bedingungen und Leistungen der eigenen Krankenkasse zu informieren und gegebenenfalls individuell nachzufragen.
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Ein Rechenbeispiel anhand von Zahnersatz in Tschechien
Schauen wir in unser Nachbarland Tschechien. Hier sind die Lebenshaltungskosten deutlich geringer, was sich in den Preisen für restaurativen Zahnersatz widerspiegelt.
Die Kosten für eine Zahnkrone (600 € vs. 1.300 €), für eine dreigliedrige Brücke (1.200 € vs. 3.000€) oder ein Implantat (1.250 € vs. 2.600 €) sind in Tschechien im Durchschnitt halb so teuer wie in Deutschland. Gehen wir also davon aus, dass Sie von der tschechischen Zahnarztpraxis einen Behandlungs- und Kostenplan vorliegen haben und Ihre Krankenkasse diesen Plan genehmigt und wie in Deutschland üblich, mindestens 60 Prozent der Standardbehandlungskosten übernimmt, Würden Sie wenn überhaupt nur eine sehr kleine Zuzahlung zu leisten haben.
Kostenübernahme in Deutschland im Vergleich zu den Behandlungspreisen in Tschechien:
Zahnkrone: 60% von 1.300 € = 780 € (vs. Preis in Tschechien: 600€)
Dreiteilige Brücke: 60% von 3.000 € = 1.800 € (vs. Preis in Tschechien: 1.200€)
Implantat: 60% von 2.600 € = 1.560 € (vs. Preis in Tschechien: 1.250€)
Eventuell erhebt die deutsche Krankenkasse noch einen kleinen Verwaltungszuschlag. Sie sehen aber, dass sich insbesondere bei größeren Zahnrestaurationsbehandlungen die Reise ins Ausland definitiv lohnen kann. Selbst, wenn Zusatzkosten wie Reise- und Übernachtungskosten hinzukommen. Insbesondere die Übernachtungskosten fallen häufig gering aus, weil die Zahnkliniken mit nahegelegenen Hotels spezielle Tarife vereinbaren.
Wie finde ich eine vertrauenswürdige Zahnklinik im Ausland?
Es ist richtig, dass der lukrative Markt rund um Zahnbehandlungen von ausländischen Patienten in Ländern mit niedrigen Lebenshaltungskosten stark umkämpft ist. Dies führt natürlich auch dazu, dass die Qualität nicht immer gewährleistet ist, wenn weniger erfahrene Ärzte auch ein “Stück vom Kuchen” abhaben wollen.
Deshalb suchen wir von Qunomedical unsere Partnerkliniken seit Jahren nach sehr strengen Richtlinien aus. Zusätzlich unterziehen wir sie regelmäßig einer Qualitätskontrolle und schauen uns die Patientenbewertungen sehr genau an.
Sie können also sicher sein, dass Sie mit uns nicht an eine minder-qualifizierte Zahnarztpraxis geraten, was absolut zu vermeiden ist.
Sprechen Sie gerne unser Team an. Die Mitarbeiter helfen Ihnen, eine für Sie passende Zahnklinik im Ausland zu finden.
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